a) Für die von uns angebotenen Beförderungsleistungen im Bereich der Personenbeförderung gelten gegenüber den jeweiligen Kunden / Fahrgast die nachfolgende AGB. Änderungen der AGB bleiben vorbehalten. Die AGB gelten soweit nicht anders geregelt sowohl gegenüber Verbrauchern als auch Unternehmern im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
b) Die jeweils gültige Fassung der AGB wird im Internet veröffentlicht, ist in unseren Geschäftsräumen deutlich sichtbar ausgehängt sowie in unseren Fahrzeugen zur Einsichtnahme erhältlich. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie bei Dauerschuldverhältnissen die zum Zeitpunkt der Bestellung der B
Beförderungsleistung aktuelle Fassung der AGB.
c) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn wir diese schriftliche akzeptiert haben.
a) Es besteht die Möglichkeit unverbindliche Anfragen oder rechtsverbindliche Bestellungen für Fahraufträge mündlich, fernmündlich, per Fax, Whats App, schriftlich online (per Mail)unter info@transfer-wittenberg.de
b) Auf eine Anfrage erteilen wir ein unverbindliches Angebot, auf dessen Basis der Kunde eine rechtliche Bestellung abgeben kann.
c) Zu einem Vertragsabschluss kommt es jedoch in jedem Fall nur, wenn wir entweder eine rechtsverbindliche Bestellung schriftlich, per Mail oder per Whats App schriftlich Bestätigt oder die Fahrt tatsächlich angetreten wird. Sollte die Annahme einer Bestellung auf Grundlage eines Druck-, Rechen- oder Schreibfehlers erfolgt sein, behalten wir uns die Anfechtung der entsprechenden Willenserklärung vor
d) Für Terminfahrten (z.B. zu Flughäfen und Bahnhöfen) kann eine bestimmte Abholzeit vereinbart werden.
Fahrplanänderungen sind durch den Kunden so rechtzeitig mitzuteilen, dass zwischen den Parteien gegebenenfalls
eine Änderung der Abholzeit ausdrücklich vereinbart werden kann. Insbesondere ist eine ausdrückliche Bestätigung durch uns für eine Änderung der Fahrzeit erforderlich. Andernfalls haftet der Kunde für einen entstandenen Schaden selbst.
e) Abholungen ab Flughafen können sich bis zu 60 min. nach Ankunft des Fluges verspäten.
Bei Flugplan Änderungen und Verspätung ist der Kunde Verantwortlich uns die geänderte Flugnummer und Ankunftszeit sowie den Flughafen mitzuteilen. Vertraglich geschuldet ist die Abholung zum Zeitpunkt der planmäßigen Ankunft, zu informieren.
Bei nicht Einhaltung Berechnen wir für jede angefangene Stunde 20,00 Euro.
f) Wird ein Auftrag vor dem schriftlichen bestätigten Fahrtermin durch den Kunden zurückgenommen, fallen folgende Stornogebühren an das jeweilige voraussichtliche Beförderungsentgeldes:
bis 7 Tage vor dem vereinbarten Fahrttermin 50 %
bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Fahrttermin 70 %
weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Fahrttermin (kurzfristig oder versäumte Stornierung) 90 %
dem Kunden bleibt vorbehalten den Nachweis zu erbringen, dass uns kein oder eine geringerer Schaden als die vorstehenden entstandenen ist. Sollten wir im Einzelfall keine pauschalen Schadenersatz geltend machen, so entfaltet dies für zukünftige Aufträge keine Verpflichtung zum Verzicht. Gleichsam behalten wir uns den Nachweis eines höheren Schadens vor.
a) Alle Preisangaben verstehen sich, wenn nicht anders angeboten, in Euro und einschließlich der Umsatz- / Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe sowie zuzüglich Spesen und mögliche Verkehrswegnutzungsgebühr
(Fähren, Tunnelgebühren, Maut etc.)
b) Preiserhöhungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Fahrtermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Erbringung der Leistung die Löhne, Materialkosten oder die marktmäßige Einstandspreis, so ist das Unternehmen berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung um mehr
als 10 % übersteigt.
a) Die Kunden haben sich jederzeit so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrzeuges und seine Insassen(Fahrer, Fahrgäste) sowie sonstiger Dritter nicht gefährdet wirden. Sie tragen die Verantwortung und für die Einhaltung der Anschnallpflicht für sich sowie für die Beaufsichtigung und Einhaltung der Sicherungspflicht in ihrer Begleitung befindlicher minderjähriger Personen sowie für Beaufsichtigung und ordnungsgemäße Sicherung mitgeführter Tiere. Die Kunden haben Sorge zu tragen, dass sie oder ihre sich in ihrer Begleitung befindliche minderjähriger Fahrgäste die Fahrzeugtüren nur auf Aufforderung durch den Fahrer öffnen. Kunden und die begleitende Personen sind gleichwohl verpflichtet zu prüfen, ob ein Öffnen der Türen möglich ist. Im Fall von Schäden haften Kunden und die begleitende Personen für sämtliche von Ihnen verursachte Schäden.
b) Die Auswahl und Ausstattung des Fahrzeuges ist Unternehmen freigestellt. Die Kunden haben auf besondere Beförderungswünsche, insbesondere wegen gesundheitlicher Erfordernissen oder Ankunftstermine bei der Bestellung hinzuweisen.
c) Die Fahrstrecke ist uns Freigestellt es sollte immer der schnellste oder Kürzeste Weg sein. Mitgenommene Gepäckstücke und in Begleitung beförderte Tiere befinden sich in der Obhut des Kunden, auch wenn wir durch unsere Fahrer natürlich gern bei sachgerechter Ladung und Sicherung behilflich sind sofern eine Ladungssicherung nicht möglich ist oder Gegenstände nur unter Inkaufnahme einer Gefährdung von Fahrzeuginsassen oder dem Fahrzeug geladen werden, können solche Gegenstände von der Beförderung ausgeschlossen werden.
d) Nahrungsmittel werden nur in geschlossenen Behältern befördert. Eine Öffnung solcher Behältnisse oder der Genuss von Getränken oder Nahrungsmittel ist während der Fahrt ohne das ausdrücklichen Einverständnisses des Unternehmens untersagt. .
a) Der Fahrpreis für Dienstleistung ist nach Erbringung fällig und wird in bar erhoben. Ausgenommen davon sind lediglich Aufträge, für die im Voraus eine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Kreditkarte, Girokarte werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert.
b) Bei Rechnungskunden sind Zahlungen für Dienstleistungen spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der leistungsbezogenen Rechnung zu leisten. Abzüge und abweichende der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
c) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz und gegenüber Unternehmen Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über Basiszinssatz zu fordern. Falls dem Unternehmen nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, kann es auch diesen geltend machen (§288Abs.3BGB).
a) Natürlicher Verschleiß an Transportgütern, Gepäck, Fahrräder, Rollstühlen und Kinderwagen etc. ist von der Gewährleistung ausgeschlossen, hierzugehört insbesondere das Auftreten von Lackschäden / Kratzern während des Transportverhältnissen mit dem Kundenverwerten.
b) Mögliche Gewährleistungsansprüche bezüglich Beschädigungen von Transportgut sind uns, soweit der Kunde Unternehmer ist, unverzüglich nach den Kenntnisnahmen durch den Kunden / Fahrgast dem Unternehmen zur Kenntnis zu bringen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Gewährleistung.
c) Das Unternehmen haftet für Schäden, die dem Kunden durch unpünktliche Abfahrt oder Ankunft am Fahrziel entstehen wenn das Unternehmen oder seine Vertreter und Erfüllungsgehilfen diesen Schaden im Sinne eines Verschuldens zu vertreten haben.
Dies setzt insbesondere voraus, dass
(1) Die Einhaltung einer bestimmten Abfahrts- der Ankunftszeit zwischen dem Unternehmen und dem Kunden rechtzeitig zuvor ausdrücklich vereinbart wurde und
(2) die Leistungsstörung nicht durch Naturkatastrophen, technische Defekte, Verkehrsstaus oder Unfälle oder aus Gründen entsteht, die nicht in unsere Verantwortungssphäre liegen und nicht vorhersehbar waren. Das gilt insbesondere bei Flughafenfahrten.
d) Das Unternehmen haftet ferner nicht, wenn der Kunde die Abfahrts- oder Ankunftszeit selbst bestimmt hat und hierbei gewöhnlich Fahrtverzögerungen etwa durch Stau etc. unberücksichtigt gelassen hat Insbesondere kurzfristige Flugplanänderungen oder eine gegenüber der geplanten Ankunftszeit verfrüht oder verspätet Ankunft des Kunden entbinden diese nicht von seiner Leistungspflicht.
e) Gewährleistungsansprüche, die aus terminlichen Leistungsmängeln entstehen sind schließlich ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringen schriftlich geltend gemacht werden.
f) Unsere Haftung, sowie die Haftung für Vertreter Erfüllungsgehilfen für Schäden, die nicht Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden sind, ist
auf 1000,00 Euro beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch das Unternehmen, seine Vertreter und / oder Erfüllungsgehilfen verursacht wird.
g) Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle von ihm verursachten Sach- oder Körperschäden. Das gilt auch für Schäden, die durch minderjährige Begleitpersonen, von Tieren oder durch mitgeführte Transportgüter verursacht werden, welche, aus gesundheitlichen oder fahrlässigen Gründen, am Eigentum des Unternehmen, sein Vertreter oder Erfüllungsgehilfe verursacht wird.
h) Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle von ihm verursachten Sach- und Körperschäden. Das gilt auch für Schäden, die durch minderjährige Begleitpersonen, Tieren oder durch mitgeführte Transportgüter verursacht werden, welche, aus gesundheitlichen oder auch fahrlässigen Gründen, am Eigentum des Unternehmens oder dritter Personen entstehen. Dies gilt insbesondere auch für Schäden, die durch Verunreinigung durch Erbrechen, Inkontinenz, mitgeführte Nahrungsmittel oder Rauchen entstehen. Der Damit einhergehende Schadenersatz umfasst die Reinigung kosten und den entgangenen Gewinn für die Zeit der Reinigung.
a) Wir erheben, verarbeiten und nutzen Betriebs-und personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu (§4, 4a Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz).
b) Personenbezogene Daten, die uns mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit Handels und Steuerrechtliche Aufbewahrung fristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahren betragen.
1) Es gilt Deutsches Recht.
Gerichtsstand ist das Kreisgericht Wittenberg
Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen, Garantien oder Zusicherungen dieses Vertrage sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart oder bestätigt werden.
Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB oder eine künftige aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.